Grafik: Stadt Geilenkirchen

Abfallbeseitigungsgebühren

Abfallbeseitigungsgebühren erhebt die Stadt aufgrund der Gebührensatzung für die Abfallbeseitigung. Gebührenpflichtig sind die Eigentümer der an die städtische Abfallbeseitigung angeschlossenen Grundstücke. Sind mehrere Personen Eigentümer eines Grunstückes, so sind sie Gesamtschuldner.

Als Benutzungsgebühren werden erhoben:

  1. Grundgebühr für das 120/240l Restabfallgefäß 98,00 €/Jahr
  2. Grundgebühr für einen 770 l Restabfallcontainer mit 14täglicher Leerung 294,00 €/Jahr
  3. Grundgebühr für einen 770 l Restabfallcontainer mit wöchentlicher Leerung 588,00 €/Jahr
  4. Gurndgebühr für einen 1.100 l Restabfallcontainer mit 14täglicher Leerung 441,00 €/Jahr
  5. Grundgebühr für einen 1.100 l Restabfallcontainer mit wöchentlicher Leerung 882,00 €/Jahr
  6. Gewichtsgebühr 1 kg Rest-/Bioabfall 0,29 €/kg.

 


Zuständiges Amt:

Kämmerei


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Sachbearbeiter(in)

Frau Silvia Korsten

Telefon: 02451/629 299
Fax: 02451/629 297

Frau Melanie Claßen

Telefon: 02451 629299
Fax: 02451 629297