Die Corona-Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen ist an die Vorgaben des Bundesinfektionsschutzgesetzes angepasst worden. Damit werden die Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erheblich reduziert. Sowohl die bisherigen 3G- und 2Gplus-Zugangsbeschränkungen als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen. Bestehen bleiben Masken- und Testpflichten in besonders sensiblen Bereichen wie etwa Arztpraxen oder Krankenhäusern.
Eine Übersicht über die aktuellen Regelungen und über Impfangebote des Kreises Heinsberg finden Sie auf der Seite von Land NRW
Bürgertestungen in Geilenkirchen möglich.
Nähere Informationen zu den Möglichkeiten und den Teststellen finden Sie auf der Homepage des Kreises Heinsberg.
Informationen zu Mund-Nasen-Bedeckungen/zum Mundschutz
Ab dem 27.04.2020 ist auch in Nordrhein-Westfalen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes beim Einkaufen und im ÖPNV Pflicht.
Das generelle Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten Situationen im öffentlichen Raum gilt laut RKI als weiterer Baustein, um Risikogruppen zu schützen und die Ausbreitungsgeschwindigkeit zu verringern.
Mit Inkrafttreten der neuen Coronaschutzverordnung ab dem 12.08. wird das Nichttragen eines Mund-Nasenschutzes in Bussen und Bahn mit einem Bußgeld geandet.
Corona Warn App
Die Corona-Warn-App steht zum Download bereit. Sie kann in den entsprechenden App-Stores kostenlos heruntergeldaden werden.
Die App benachrichtigt die Nutzer, wenn sie sich in der Nähe von Corona-Infizierten aufgehalten haben. Dadurch sollen Infektionsketten besser nachvollziehbar sein und die Ausbreitung des Virus eingedämmt werden.
Weitere Informationen sind erhältlich unter folgenden Links:
Verstöße gegen die Regelungen in der Corona SchVO werden mit Bußgeldern geahndet.
Mit welchen Beträgen bei Verstößen gerechnet werden muss, darüber gibt der Bußgeldkatalog Auskunft.
Die aktellen gesetzlichen Regelungen zur Bekämpfung der Coronapandemie finden Sie auf den Seiten der Landesregierung NRW oder des Gesundheitsministeriums NRW